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Gründung
BeginnBuchführungspflicht
Einzelunternehmen
Wer seineFirma indenHR eintragenmuss, ist auch
buchführungspflichtig. Firmen hingegen, die sich imHR
eingetragen habenohnedazu verpflichtet zu sein, sind nicht
buchführungspflichtig (HRegV 36).
GmbH undAG
Mit demEintragder Gesellschaft insHRwerdenSie
buchführungspflichtig. Die vorab entstandenenKosten
können – sofern siebelegbar sind – inder Buchhaltungper
Gründungstermin ausgewiesenwerden.
Anmeldungbei der Ausgleichskassebzw.
Familienausgleichskasse
WendenSie sichbezüglichder Anmeldung Ihrer selbständigen
Erwerbstätigkeit, sowieder AHV-Beitragspflicht undder
Familienzulagen für IhreArbeitnehmenden andie für Sie
zuständigeAusgleichskassebzw. Familienausgleichskasse.
Mehr Informationen:
KlärungMehrwertsteuerpflicht
Mehrwertsteuerpflichtig ist, wer einegewerbliche und
beruflicheTätigkeit selbständig ausübt und zwar unabhängig
davon, obeineGewinnabsicht besteht oder nicht.
GemässMehrwertsteuergesetzMwSt. ist steuerpflichtig, wer
einen Jahresumsatz für Leistungen im Inland≥CHF100 000
erwirtschaftet (Art. 10Abs. 2 lit. aMwSt.).
Befreit vonder Steuerpflicht sind:
- Unternehmenmit Inland-Umsatz unter CHF 100000.00.
- nicht gewinnstrebige, ehrenamtlichgeführteSport-, Kultur-
Vereineoder gemeinnützige Institutionenmit Inland-Umsatz
unter CHF 150000.00.
- Unternehmenmit Sitz imAusland, welcheausschliesslichder
Bezugssteuer unterliegendeLeistungenerbringen.
Abschluss der erforderlichenVersicherungen
SchliessenSiedieerforderlichenSachversicherungen (u.a.
Feuer,Wasser, Betriebshaftptflicht) ab. Diese kosten inder
Regel zwischenCHF 1000.00und5000.00pro Jahr. Ebenfalls
abzuschliessen sinddiePersonenversicherungen, diebereits
unter demTitel «Vorabklärung erforderlicheVersicherungen»
dargelegt wurden.
BeginnAufbauphase
Gratulation! Sie habendieGründung IhresUnternehmens
abgeschlossen. Nunbeginnt dieAufbauphase. DieAktivitäten
währendder erstenMonate sind für den Fortbestand Ihres
Nachder Gründung
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